Symbolbild einer ID-Karte für eine Person

vereinfachter Sportpass

Seit 2023 gibt es den vereinfachten Sportpass. Hier die aktuell gültigen Regelungen dazu.

Der “vereinfachte Sportpass” kann von den Vereinen ausgestellt werden und berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen. Er soll insbesondere Anfängern den Einstieg in den Kanu-Slalom-Wettkampfsport erleichtern.

Die Wettkampfregeln sagen dazu:

1.3.1.2 Vereinfachter Sportpass

1.3.1.2.1 Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen. Er wird von den Vereinen auf Basis des entsprechenden Vordrucks ausgestellt. Anstelle einer jährlichen ärztlichen Bescheinigung bestätigen für den vereinfachten Sportpass die Sorgeberechtigten oder der volljährige Sportler, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen gegen die Teilnahme an Wettkämpfen bekannt sind. Die weiteren nach 1.3.1.1. erforderlichen Bestätigungen erteilt der Vereinsvertreter.

1.3.1.2.2 Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nicht zur Teilnahme an der Qualifikationsveranstaltung zu den Deutschen Schülermeisterschaften gemäß 3.4.1.5.

1.3.1.2.3 Die Ausstellung von vereinfachten Sportpässen ist von den Vereinen unter der Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum formlos gesammelt nach Ende der Saison an den LKV-Fachwart oder seinen Beauftragten zu melden.

“Vereinfachte Sportpässe” gelten

  • nur bei allgemeinen Veranstaltungen
  • nicht bei Deutschland-Cup, Deutschland-Cup U18, Gruppenmeisterschaften und German Masters
  • nicht bei dem Schüler-Wettkampf vor dem Länderpokal (da Qualifikationswettkampf)

Der Versuch, bei einem “nicht-zugelassenen Wettkampf” mit einem vereinfachten Sportpass an den Start zu gehen, kann gemäß DKV-Wettkampfordnung 16.2 sanktioniert werden (“Start oder Startversuch ohne die in den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vorgeschriebenen Startunterlagen”).

Download des Sportpass-Formulars

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert