Hinweistext "Know the rules" - Kenne die Regeln!

Änderungen im Deutschland-Cup seit 2023

Folgende Änderungen für den Deutschland-Cup und Deutschland-Cup U18 sind mit den Wettkampfregeln 2023 in Kraft getreten:

  • Anmeldung zum DC und DC U18: Die Vereine müssen ab sofort alle Boote jedes Jahr für den DC/DC U18 neu melden. Es erfolgt keine automatische Übertragung aus dem DC des Vorjahres. Auch Kader-Sportler müssen von ihren Vereinen gemeldet werden.
    Die Cup-Meldung muss bis spätestens 24 Stunden vor der Mannschaftsführerbesprechung der ersten Cup-Veranstaltung, an dem ein Sportler teilnehmen will, erfolgen. Ohne Meldung zum Cup keine Startberechtigung bei den DC/DC-U18-Wettkämpfen. Die Meldung ist an den Cup-Beauftragten (cup@kanuslalom.de) zu richten, mit Kopie an den jeweiligen Landesfachwart.
  • Gebühren: Anstelle der Jahresgebühr gibt es jetzt pro Wettkampf eine Gebühr (2 EUR). Die Gebühr wird vom Ausrichter zusammen mit dem Startgeld erhoben und dann gesammelt an den DKV-Beauftragten für die Cup-Führung weitergeleitet.
  • Teilnahmeberechtigung B-Finale: Neue Regelung “Für das A-Finale in jeder Bootsklasse eines Geschlechts qualifizieren sich die besten 10 Boote des 1. Laufs (Qualifikation). Alle anderen gemeldeten Boote starten im B-Finale.”. Damit ist klargestellt, dass auch Boote, die im 1.Lauf (Qualifikation) nicht gestartet sind, das B-Finale fahren dürfen.
  • Streichung C2: Der C2 wird aus der Liste der Bootsklassen für den DC und DC U18 gestrichen.
  • Startberechtigung (Ergänzung): “Startberechtigt sind Boote, welche im Vorjahr in ihrem ersten Jahr in der Altersklasse U16 (Jugend) oder in der Altersklasse U14 (Schüler A) bei allen DC-U18-Rennen gestartet sind.” Damit gilt für DC-U18-berechtigte Schüler A (U14) das gleiche wie für Jugendboote (1.Jahr).
  • Sonderregeln Nationalmannschaft: Die Sonderregeln für Boote der Nationalmannschaft (WR 4.5) wurden gestrichen, da sie in den letzten Jahren nicht angewandt wurden.

Ergänzung: Weitere Änderungen ab 2024:

  • Änderungen bei der Startberechtigung – Kader/Nationalmannschaft: Die unspezifische Formulierung “die dem DKV-Kader angehören”, die in der Vergangenheit immer so interpretiert wurde, dass sie sich auf die Bootsklasse bezog, wurde konkretisiert in “In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.”. Weiterhin sind Boote startberechtigt, die “Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Nationalmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.” – damit sind auch “Doppelstarter” in einer Nationalmannschaft, in der Bootsklasse, in sie nicht im Kader sind, im DC bzw. DC U18 und somit auch bei den Deutschen Meisterschaften startberechtigt. Sonderanträge sind dafür nicht mehr nötig.
  • Sonderanträge: Sonderanträge zum Verbleib im DC bzw. DC U18 wurden abgeschafft. Sportlerinnen und Sportler, die aus dem DC oder DC U18 absteigen, können sich im Folgejahr bei den Gruppenmeisterschaften erneut qualifizieren, ohne dass sie Nachteile im DC haben. Sonderanträge wg. Nichtteilnahme an den Gruppenmeisterschaften (Verletzung, kurzfristige Krankheit etc.) sind weiterhin möglich. Die Teilnahmeberechtigung an den Sichtungen wurde von der DC-Startberechtigung entkoppelt.

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