Hinweistext "Know the rules" - Kenne die Regeln!

Startberechtigung für den Deutschland-Cup und den DC U18

Es gibt viele Wege, sich für den Deutschland-Cup und den Deutschland-Cup U18 zu qualifizieren. Hier eine kurze Übersicht.

Startberechtigung DC (4.3.1)

Startberechtigt für den Deutschland-Cup sind Boote der Leistungsklasse, die

  • In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.
  • Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Nationalmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.
  • im laufenden Jahr erstmals in der Leistungsklasse starten und sich im letzten Jahr ihrer Zugehörigkeit zur Altersklasse „Junioren“ bei den Deutschen Juniorenmeisterschaften für das Finale qualifizieren konnten.
  • im Vorjahr im Finale der DM Leistungsklasse startberechtigt waren.
  • sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup
    • bei weniger als 16 platzierten Booten unter den besten 10 Booten
    • bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Booten unter den besten 2/3 (aufgerundet)
    • bei mehr als 60 platzierten Booten unter den besten 40 Booten
      platziert haben
  • im Vorjahr in ihrem letzten Jahr in der Junioren-Klasse in Gesamtwertung des Deutschland-Cups U18 folgende Platzierungen erreicht haben:
    • K1 Herren: Platz 1 – 6
    • K1 Damen: Platz 1 – 3
    • C1 Herren: Platz 1 – 3
    • C1 Damen: Platz 1 – 3
  • sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5).
    • die sich unter den besten 2/3 der gestarteten Teilnehmern platziert (aufgerundet)
    • die ein Ergebnis erzielt haben, dass das gerundete arithmetische Mittel der ersten drei platzierten Boote der jeweiligen Gruppe um nicht mehr als X % überschreitet. (Für die Saison 2024 wurde dieser Prozentsatz auf 25% festgelegt)

Startberechtigung Deutschland-Cup U18 (4.3.2)

U18 (Junioren)

Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U18-Boote (bzw. Sportler), die

  • In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.
  • Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Nationalmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.
  • sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup U18
    • bei weniger als 16 platzierten Booten unter den besten 10 Booten
    • bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Booten unter den besten 2/3 (aufgerundet)
    • bei mehr als 60 platzierten Booten unter den besten 40 Booten
      platziert haben
  • bei der Deutschen Meisterschaft U18 im Finale startberechtigt waren. Dieses Startrecht gilt für Cup-Rennen nach der Deutschen Meisterschaft im gleichen Jahr und die Cup-Serie im Folgejahr
  • die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5).
    • unter den besten 2/3 der gestarteten Teilnehmern platziert (aufgerundet)
    • ein Ergebnis erzielt haben, dass das gerundete arithmetische Mittel der ersten drei platzierten Boote der jeweiligen Gruppe um nicht mehr als X % überschreitet. (Wert für die Saison 2024: 25%)

U16 (Jugend)

Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U16-Boote (bzw. Sportler), die

  • In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.
  • Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Nationalmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.
  • sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup U18
    • bei weniger als 16 platzierten Booten unter den besten 10 Booten
    • bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Booten unter den besten 2/3 (aufgerundet)
    • bei mehr als 60 platzierten Booten unter den besten 40 Booten
      platziert haben
  • bei der Deutschen Meisterschaft U16 im Finale startberechtigt waren. Dieses Startrecht gilt für Cup-Rennen nach der Deutschen Meisterschaft im gleichen Jahr und die Cup-Serie im Folgejahr
  • U16-Boote, welche im Vorjahr in ihrem ersten Jahr in der Altersklasse U16 gestartet sind und an allen DC-U18-Rennen teilgenommen haben.
  • die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5).
    • unter den besten 2/3 der gestarteten Teilnehmern platziert (aufgerundet)
    • ein Ergebnis erzielt haben, dass das gerundete arithmetische Mittel der ersten drei platzierten Boote der jeweiligen Gruppe um nicht mehr als X % überschreitet. (Wert für die Saison 2024: 25%)
    • sich bei einer gemeinsamen Wertung U16 und U18 unter den besten 2/3 (aufgerundet) platziert haben

U14 (Schüler A)

Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U14-Boote (bzw. Sportler), die

  • im Vorjahr im Finale der Deutschen Schülermeisterschaften U12 gestartet sind
  • sich bei der Gruppenmeisterschaften des aktuellen Jahres unter den ersten 50% (nach oben gerundet), maximal 5 Boote, platziert haben
  • sich im Halbfinale der Deutschen Schülermeisterschaften U14 unter den ersten 50% (nach oben gerundet), maximal 20 Boote, platziert haben oder im Finale startberechtigt waren. Dieses Startrecht gilt für Cup-Rennen nach der Deutschen Meisterschaft im gleichen Jahr und die Cup-Serie im Folgejahr
  • sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup U18
    • bei weniger als 16 platzierten Booten unter den besten 10 Booten
    • bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Booten unter den besten 2/3 (aufgerundet)
    • bei mehr als 60 platzierten Booten unter den besten 40 Booten
      platziert haben
  • Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U14-Boote, welche im Vorjahr bei allen DC-U18-Rennen gestartet sind.

Sonderanträge

Sonderanträge sind möglich für Sportlerinnen und Sportler, die aufgrund besonderer Umstände (Krankheit, Verletzung etc.) nicht bei den Gruppenmeisterschaften an den Start gehen konnten (WR 6.5.4 “Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen kann der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom auf schriftlichen Antrag des Vereins bei Zustimmung des zuständigen LKV-Fachwartes und des jeweiligen Bundestrainers (Cheftrainer bzw. der verantwortliche Junioren-Bundestrainer) eine Sonderregelung schaffen. Dabei kann ein Leistungsnachweis gefordert werden. Die vollständigen Anträge müssen über den LKV-Fachwart an den DKV-Ressortleiter gerichtet werden und müssen spätestens eine Woche nach der jeweiligen Gruppenmeisterschaft vollständig beim DKV-Ressortleiter vorliegen (Ausschlussfrist). Die Frist beginnt an dem Tag, der dem letzten Entscheidungstag der jeweiligen Gruppenmeisterschaft folgt. Über die Anträge sollte innerhalb von vier Wochen entschieden werden. Für entsprechende Nachweise und die rechtzeitige Beantragung ist der Verein verantwortlich.”)

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