Hinweistext "Know the rules" - Kenne die Regeln!

Teilnahmebeschränkungen ICF-Ranking

Immer häufiger gehen die Ausrichter von Weltranglistenrennen (ICF Ranking, Level 3) aber dazu über, die Teilnehmerzahlen zu beschränken. Entweder wird die Gesamtzahl der Teilnehmer beschränkt oder die Anzahl der Teilnehmer pro Bootsklasse und Nation. Derartige Beschränkungen werden teilweise recht kurzfristig bekanntgegeben. Daher werden bis auf Weiteres folgende Beschränkungen für die Teilnahme an ICF-Veranstaltungen Level 3 („Weltranglistenrennen“) festgelegt (WR 1.6.1.2.2).

Grundsätzlich sind alle im DKV organisierten Kanu-Slalom-Sportler bei internationalen Kanu-Slalom-Veranstaltungen (Level 3 + 4) startberechtigt, sofern Regelungen der internationalen Verbände einem Start bei diesen Veranstaltungen nicht entgegenstehen (z.B. ICF-Regel 1.4 („The first year an athlete can compete in an ICF competition (level 1 to 3) or an international competition (level 4) is the year of their 15th birthday.“) dem nicht entgegenstehen.

Immer häufiger gehen die Ausrichter von Weltranglistenrennen (ICF Ranking, Level 3) aber dazu über, die Teilnehmerzahlen zu beschränken. Entweder wird die Gesamtzahl der Teilnehmer beschränkt oder die Anzahl der Teilnehmer pro Bootsklasse und Nation. Derartige Beschränkungen werden teilweise recht kurzfristig bekanntgegeben.

Daher werden bis auf Weiteres folgende Beschränkungen für die Teilnahme an ICF-Veranstaltungen Level 3 („Weltranglistenrennen“) festgelegt (WR 1.6.1.2.2):

  1. Sollte sich zum DKV-internen Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung (grundsätzlich vier Wochen vor dem ersten Wettkampftag der jeweiligen Veranstaltung, genaue Termine siehe www.kanu.de) zeigen, dass eine vom Ausrichter festgelegte Teilnahmebeschränkung überschritten wird, so werden wir DKV-seitig versuchen, beim Ausrichter eine Erhöhung der Teilnehmerzahlen zu erreichen.
  2. Wenn das nicht möglich sein sollte oder wenn trotz Erhöhung keine ausreichende Anzahl von Startplätzen zur Verfügung steht, wird DKV-seitig priorisiert.
  3. Dabei gelten grundsätzlich folgende Prioritäten:
    • Gruppe 1: Mitglieder der aktuellen DKV-Bundeskader inklusive NK2
    • Gruppe 2: Im Deutschland-Cup bzw. Deutschland-Cup U18 startberechtigte Boote.
    • Gruppe 3: sonstige Boote
  4. Innerhalb der Gruppen wird grundsätzlich nach dem Leistungsstand priorisiert.
  5. Die Priorisierung erfolgt durch den DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom und den Cheftrainer Kanu-Slalom in Abstimmung mit den verantwortlichen Bundestrainern der U23 und U18.
  6. Der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung zu einer ICF-Veranstaltung beim DKV hat keinen Einfluss auf die Priorisierung.
  7. Es besteht kein Anspruch auf Meldung zu einem Weltranglistenrennen.

Offizielle Veröffentlichung auf kanu.de

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