Bitte denkt daran, dass Anträge gemäß Wettkampfordnung 7.4.3 (kurz “Startrecht für eine ausländische Nationalmannschaft und einen deutschen Verein bei der DM”) bis Ende Februar bei der DKV-Geschäftsstelle (service@kanu.de) eingegangen sein müssen. Bitte schickt die Anträge in Kopie an ressortleiter@kanuslalom.de.
Hier noch der zugehörige Auszug aus der DKV-Wettkampfordnung:
7.4.3 Erlöschen des Startrechts
Bei einem Start für einen ausländischen Verein oder Verband erlischt das bisherige Startrecht für das laufende Kalenderjahr. Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag durch das DKV-Präsidium erteilt werden.
Für eine Startberechtigung bei Deutschen Meisterschaften und zugehörigen Qualifikationsveranstaltungen ist der Antrag bis zum 01.03. des laufenden Kalenderjahres zu stellen. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die vom Verbandsausschuss festgelegt wird.
Für Minderjährige ist eine Abweichung von dieser Frist in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn dies im sportartspezifischen Teil (WR) für die jeweilige Disziplin geregelt ist. (Anmerkung: im Slalom gibt es keine dementsprechenden Regelungen, d.h. dieser Passus ist für uns nicht relevant)
7.5. Flüchtlinge
Registrierte Flüchtlinge, die im Besitz eines gültigen Sportpasses bzw. im entsprechenden Registrierungssystem erfasst sind, sind im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Deutschland von den Fristen 7.4.3 ausgenommen.
- Ohne einen derartigen Antrag sind Sportlerinnen und Sportler, die für einen ausländischen Verein oder Verband starten, weder bei den Gruppenmeisterschaften (Qualifikationsveranstaltung zur DM) noch bei den Deutschen Meisterschaften startberechtigt. Das gilt für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe.
- Bei Flüchtlingen ist der bei der Antragstellung gemäß 7.4.3 der Nachweis zu erbringen (Kopie der Eintragung in dem Registrierungssystem), dass sie in ihrem ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland sind.