Das DKV-Präsidium hat am 20.04.2023 folgende Auslegungsrichtlinie zu den Wettkampfregeln Kanu-Slalom beschlossen:
ALR zu WR Kanu-Slalom 4.3.1 und 4.3.2.1:
Die Startberechtigung für den Deutschland-Cup bzw. Deutschland-Cup U18 für DKV-Kadersportler gemäß WR 4.3.1 bzw. 4.3.2.1 gilt nur für die Bootsklasse, in der die Sportler im Kader formal geführt sind.
Für andere Bootsklassen muss die Startberechtigung über einen anderen in den Wettkampfregeln Kanu-Slalom definierten Weg erlangt werden.