Folgende Änderungen für den Deutschland-Cup und Deutschland-Cup U18 treten mit den Wettkampfregeln 2023 in Kraft.

  • Anmeldung zum DC und DC U18: Die Vereine müssen ab sofort alle Boote jedes Jahr für den DC/DC U18 neu melden. Es erfolgt keine automatische Übertragung aus dem DC des Vorjahres. Auch Kader-Sportler müssen von ihren Vereinen gemeldet werden.
    Die Cup-Meldung muss bis spätestens 24 Stunden vor der Mannschaftsführerbesprechung der ersten Cup-Veranstaltung, an dem ein Sportler teilnehmen will, erfolgen. Ohne Meldung zum Cup keine Startberechtigung bei den DC/DC-U18-Wettkämpfen. Die Meldung ist an den Cup-Beauftragten (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu richten, mit Kopie an den jeweiligen Landesfachwart.
  • Gebühren: Anstelle der Jahresgebühr gibt es jetzt pro Wettkampf eine Gebühr (2 EUR). Die Gebühr wird vom Ausrichter zusammen mit dem Startgeld erhoben und dann gesammelt an den DKV-Beauftragten für die Cup-Führung weitergeleitet.
  • Teilnahmeberechtigung B-Finale: Neue Regelung "Für das A-Finale in jeder Bootsklasse eines Geschlechts qualifizieren sich die besten 10 Boote des 1. Laufs (Qualifikation). Alle anderen gemeldeten Boote starten im B-Finale.". Damit ist klargestellt, dass auch Boote, die im 1.Lauf (Qualifikation) nicht gestartet sind, das B-Finale fahren dürfen.
  • Streichung C2: Der C2 wird aus der Liste der Bootsklassen für den DC und DC U18 gestrichen.
  • Startberechtigung (Ergänzung): "Startberechtigt sind Boote, welche im Vorjahr in ihrem ersten Jahr in der Altersklasse U16 (Jugend) oder in der Altersklasse U14 (Schüler A) bei allen DC-U18-Rennen gestartet sind." Damit gilt für DC-U18-berechtigte Schüler A (U14) das gleiche wie für Jugendboote (1.Jahr).
  • Sonderregeln Nationalmannschaft: Die Sonderregeln für Boote der Nationalmannschaft (WR 4.5) wurden gestrichen, da sie in den letzten Jahren nicht angewandt wurden.

 

Einzelheiten und vollständige Formulierungen siehe WR 2023 (PDF).