| Infos von der DKV-Ressorttagung |
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| Aktuelles - National |
| Geschrieben von: Ressortleiter Kanu-Slalom |
| Montag, den 31. Oktober 2011 um 08:58 Uhr |
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Am vergangenen Wochenende tagte die DKV-Ressorttagung Kanu-Slalom in Magdeburg. Die Landesfachwarte werden sicher in den nächsten Wochen ihre Vereine über die Ergebnisse der Tagung informieren. Vorab folgende Informationen: - Die Termine der Saison 2012 findet ihr hier. - Die in den DWB2011 formulierten Regeln zur Ausrüstung (Kopfschutz, Schwimmhilfe), die für die Saison 2011 ausgesetzt wurden, gelten ab der Saison 2012 und werden auch überprüft. Insbesondere wird bei den Qualifikationsrennen auch der Auftrieb der Schwimmwesten überprüft (DWB 2.12.4: "Der Kopfschutz muss nach EN 1385 geprüft und gekennzeichnet sein. Die Schwimmhilfe muss nach EN 393/ISO EN 12402 (Teil 5) geprüft und gekennzeichnet sein und ab der Jugendklasse einen Auftrieb von mindestens 60 N haben, bei den Schülerklassen einen Mindestauftrieb von 50 N"). Wer auch internationale Wettkämpfe fahren möchte, sollte von der ICF lizensiertes Material verwenden. - Da vielfach die Qualität der Meldungen kritisiert wurde, sollte für Meldungen das vorgeschlagene Formular verwendet werden. - Mannschaftsmeldungen müssen vor Ort bestätigt werden. Das Formular dazu gibt es hier. Es ist eine kleine Mühe für die Vereine und Renngemeinschaften, dieses Stück Papier auszufüllen. Und insbesondere bei DKV-Veranstaltungen hat die Jury etwas in der Hand, das alle notwendigen Bestandteile einer namentlichen Mannschaftsmeldung enthält und das der Jury die Arbeit erleichtert. Disqualifikationen aufgrund fehlender oder unvollständiger Meldungen, die für alle Beteiligten mehr als unangenehm sind, sollten damit Vergangenheit sein - Ein Kritikpunkt war auch die Besetzung der Kampfrichterpositionen bei den DKV-Veranstaltungen. Bei DKV-Veranstaltungen ist die Mindestqualifikation 2, d.h. insbesondere, dass Schüler bei solchen Veranstaltungen nicht als Kampfrichter eingesetzt werden dürfen. Vereine mit mehr als 5 Sportlern müssen auch einen Streckenschiedsrichter (Qualifikation 6) stellen. Auf diese beiden Punkte wird in der kommenden Saison besonders geachtet. Vereine, die diese Regeln nicht beachten, riskieren eine Disqualifikation von der Veranstaltung! Damit die Kampfrichter ihre Qualifikation entsprechend nachweisen können, sollten sie ihre Kampfrichterausweise dabei haben. - Generell gibt es die Tendenz seitens der Kampfrichter, die Wettkampfbestimmungen in Zukunft konsequent umzusetzen!
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